Wann findet die nächste Hauptversammlung statt?
Die nächste ordentliche Hauptversammlung der Funkwerk AG findet am 19 Mai 2011 in Frankfurt am Main statt.
Wie kann ich an der Hauptversammlung teilnehmen?
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die der
Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben.
Als Nachweis ist ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des
Anteilsbesitzes durch ein zur Verwahrung von Wertpapieren zugelassenes
Institut erforderlich und ausreichend; der Nachweis muss in deutscher
oder englischer Sprache verfasst sein. Dieser Nachweis hat sich auf den
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen und muss der
Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse
spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung zugehen.
Wie ist der Anmeldevorgang für die Hauptversammlung?
Vor der Hauptversammlung wird dem Aktionär die Tagesordnung über seine
Depotbank zugesandt. Er hat nun die Möglichkeit die Eintrittskarte für
sich oder einen Vertreter anzufordern oder seine Bank mit der
Wahrnehmung seines Stimmrechts zu beauftragen.
Wo wird die Einladung zur Hauptversammlung veröffentlicht?
Neben dem elektronischen Bundesanzeiger und der Wirtschaftspresse ist die Einladung mit der Tagesordnung auch auf unserer
Homepage abrufbereit.
Was ist zu beachten wenn ein Aktionär nicht an der Hauptversammlung teilnehmen kann, jedoch sein Stimmrecht wahrnehmen möchte.
Kann ein Aktionär nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen,
so kann durch das vorherige Erteilen einer Vollmacht bzw. Weisungen in
seinem Sinne abgestimmt werden. Im Vorfeld der Hauptversammlung besteht die Möglichkeit einen:
a) von der Gesellschaft benannten Stimmrechtvertreter
b) Kreditinstitut oder
c) einer Aktionärsvereinigung
eine Vollmacht oder Weisung zu erteilen.
Wie können Gegenanträge an die Gesellschaft herangetragen werden?
Jeder Aktionär hat die Möglichkeit einen Gegenantrag bezogen auf einen
Vorschlag des Vorstandes und des Aufsichtsrate zu einem bestimmten
Punkt der Tagesordnung mit Begründung an die in der Einberufung hierfür
mitgeteilten Adresse zu übermitteln.
Gehen
veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, bis zu zwei Wochen vor der
Hauptversammlung, bei uns ein, so werden diese mit Nennung des
Aktionärsnamen und der Begründung, auf unserer Internetseite
veröffentlicht.
Erfolgt eine Übertragung der Hauptversammlung im Internet?
Nein. Aber, die Reden und die Präsentation des Vorstandsvorsitzenden
sowie des Finanzvorstandes wurden aufgezeichnet. Sie haben die
Möglichkeit, diese
Mitschnitt auf unserer Homepage anzuschauen.