Entsprechend dem Paragraphen 161 des Aktiengesetzes sind Aufsichtsrat und Vorstand von börsennotierten Unternehmen verpflichtet, einmal jährlich öffentlich zu erklären, ob sie den Vorgaben und Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex Folge leisten oder welchen Empfehlungen sie nicht folgen.