Sprachnavigation

  • Deutsch
  • English

Entsprechenserklärungen

Entsprechend dem Paragraphen 161 des Aktiengesetzes sind Aufsichtsrat und Vorstand von börsennotierten Unternehmen verpflichtet, einmal jährlich öffentlich zu erklären, ob sie den Vorgaben und Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex Folge leisten oder welchen Empfehlungen sie nicht folgen.  

Vorstand und Aufsichtsrat der Funkwerk AG haben am 08. Oktober 2012 die nachfolgende aktualisierte Entsprechenserklärung gemäß §161 Aktiengesetz abgegeben:


Entsprechenserklärung März 2012


Ältere Entsprechenserklärungen der Funkwerk AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex:



Funkwerk, AG Im Funkwerk 5, D-99625 Kölleda/Thüringen