Sprachnavigation

  • Deutsch
  • English

Jährliches Dokument nach § 10 des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG)

Nach § 10 Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) müssen alle Unternehmen, deren Aktien im amtlichen oder geregelten Markt zugelassen sind, einmal jährlich ein Dokument erstellen, welches alle Informationen enthält bzw. auf sie verweist, die das Unternehmen in den vorausgegangenen zwölf Monaten auf Grund gesellschafts- und kapitalmarktrechtlicher Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt hat.

Sie erreichen die von der Funkwerk AG im Geschäftsjahr 2011 veröffentlichten Informationen über folgende Links:
 

Ad hoc Meldung nach § 15 WpHG


Hauptversammlung


Jahres- und Konzernabschluß


Quartalsberichte 2010


Directors' Dealings § 15a WpHG

Die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats haben im Jahr 2011 keine Transaktionen vorgenommen


Unternehmenskalender

  • 29. März 2012: Veröffentlichung Geschäftsbericht 2011
  • 15. Mai 2012: Veröffentlichung Q1-Bericht
  • 22. Juni 2012: Hauptversammlung 2012
  • 14. August 2012: Veröffentlichung Q2-Bericht
  • 13. November 2012: Veröffentlichung Q3-Bericht

Sollte eine der Informationen nicht abrufbar sein, so senden wir Ihnen diese auf Anfrage gebührenfrei zu.

Wir weisen darauf hin, dass Informationen, auf die dieses jährliche Dokument verweist, veraltet sein können.

Für Rückfragen steht Ihnen das Investor Relations Team gerne zur Verfügung.



Archiv


Funkwerk, AG Im Funkwerk 5, D-99625 Kölleda/Thüringen