Nach § 10 Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) müssen alle Unternehmen, deren Aktien im amtlichen oder geregelten Markt zugelassen sind, einmal jährlich ein Dokument erstellen, welches alle Informationen enthält bzw. auf sie verweist, die das Unternehmen in den vorausgegangenen zwölf Monaten auf Grund gesellschafts- und kapitalmarktrechtlicher Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt hat.
Sie erreichen die von der Funkwerk AG im Geschäftsjahr 2011 veröffentlichten Informationen über folgende Links:
Die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats haben im Jahr 2011 keine Transaktionen vorgenommen