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Vergütungsbericht

Schon seit Jahren ist es für uns ein wesentlicher Aspekt guter Corporate Governance, in verständlicher und transparenter Form das Vergütungssystem zu erläutern. Gemäß dem Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) und der Vorgaben durch den Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat bei der Festsetzung der Gesamtbezüge des einzelnen Vorstandsmitgliedes dafür zu sorgen, dass diese in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitgliedes sowie zur Lage der Gesellschaft stehen und die übliche Vergütung nicht ohne besondere Gründe übersteigen. Der Aufsichtsrat setzt die Vergütungsstruktur und die wesentlichen Vertragselemente der Vorstandsmitglieder fest und überprüft regelmäßig die Angemessenheit der Verträge.

Vergütungssystem für die Vorstände

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder besteht aus einer erfolgsunabhängigen und einer erfolgsbezogenen Komponente und wird in Höhe und Struktur vom Aufsichtsrat der Funkwerk AG festgelegt. Darüber hinaus bekommen die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen und Vorsorgezusagen. Im Geschäftsjahr 2010 wurde die Vergütung durch den Aufsichtsrat überprüft.
Das Vergütungssystem für Vorstände der Funkwerk AG sieht vor: Mit den Vorständen werden zeitlich begrenzte Dienstvertrage geschlossen, die für jedes Dienstjahr ein Zielgehalt vorsehen, das aus einer festen und einer erfolgsbezogenen Komponente besteht. Der feste Bestandteil setzt sich aus einem festen Grundgehalt zuzüglich Nebenleistungen, welche die Dienstwagennutzung sowie Versicherungsprämien enthalten, zusammen. Die Vorstandsmitglieder haben Anspruch auf eine Pensionsversicherung, die für jedes Mitglied individuell abgeschlossen wird. Die variable bzw. erfolgsbezogene Komponente ist vom Unternehmenserfolg abhängig. Bemessungsgrundlagen
des Unternehmenserfolgs und somit der variablen Vergütung bei den 2010 wirksamen Dienstverträgen sind das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) und der Cash Flow. Bei Beginn und Beendigung der Vorstandstätigkeit innerhalb eines Geschäftsjahres erfolgt eine zeitanteilige Gewährung. Die in 2010 gültigen Dienstverträge mit dem Vorstandsvorsitzenden Herrn Dr. Hans Grundner und mit dem Finanzvorstand Herrn Johann Schmid-Davis sehen bei der variablen Vergütung eine nicht begrenzte Zielerreichungstantieme vor, wobei das EBIT mit 2 / 3 und der Cashflow mit 1 / 3 gewichtet werden. Der mit Herrn Carsten Ahrens 2010 geschlossene Dienstvertrag sieht bei der variablen Vergütung dagegen eine feste prozentuale Erfolgsbeteiligung am erwirtschafteten EBIT und Cash Flow vor. Die jährliche variable Vergütung ist hier auf das 1,25 fache des Grundgehalts begrenzt und wird zu 20 Prozent zwecks Verrechnung mit gegebenenfalls später anfallenden negativen Beträgen thesauriert.

Zusätzlich erhält der Vorstand Aktienoptionen mit längerfristiger Anreizwirkung. Die Ausgabe der Optionen wird vom Aufsichtsrat bestimmt. Die Ausübungsbedingungen sind identisch mit denen anderer Bezugsberichtiger aus der Mitarbeiterschaft. Eine ausführliche Beschreibung des Aktienoptionsprogramms findet sich im Anhang. Im Geschäftsjahr 2010 wurden allen Vorstandsmitgliedern je 6.000 und somit 18.000 Optionen im Zeitwert von 30.240 Euro (2009: 12.000 Aktienoptionen, Zeitwert 26.280 Euro) gewährt. Im Berichtsjahr konnten keine Optionen ausgeübt werden. Im Geschäftsjahr 2010 betrug die erfolgsunabhängige Vergütung aller Vorstände 469,7 TEuro. (2009: 417,7 TEuro) und die Gesamtvergütung 538,9 TEuro. (2009: 532,9 TEuro). In der Gesamtvergütung enthalten ist der zu versteuernde Anteil an der privaten Nutzung des Firmen-Pkw. Vorsorgeleistungen wurden in Höhe von 39 TEuro (2009: 64 TEuro) aufgewendet.

Vergütung des Aufsichtsrats

Die Vergütung des Aufsichtsrates ist geregelt in § 12 der Satzung der Funkwerk AG und unterteilt sich in einen fixen und einen variablen Bestandteil sowie in Sitzungsgeld. Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten für ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat pro Geschäftsjahr eine feste Vergütung in Hohe von 5.000,00 Euro; eine erfolgsorientierte Vergütung in Hohe von 1.000,00 Euro je voller 0,05 Euro für das Geschäftsjahr ausgeschütteter Dividende pro Aktie. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ferner
ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.300,00 Euro je Sitzung. Der Vorsitzende erhalt jeweils den 2-fachen, der Stellvertreter jeweils den 1,5-fachen Betrag der festen Vergütung und des Sitzungsgeldes. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten die feste Vergütung und die erfolgsorientierte Vergütung zeitanteilig. Sämtliche Vergütungsbestandteile für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr sind zahlbar nach Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, in der der Jahresabschluss für das abgelaufene Geschäftsjahr vorgelegt oder festgestellt und ggf. ein Gewinnverwendungsbeschluss gefasst wird. § 113 Abs. 2 AktG bleibt unberührt. Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten ferner Ersatz aller Auslagen sowie Ersatz der etwa auf ihre Vergütung und Auslagen zu entrichtenden Umsatzsteuer. Im Geschäftsjahr 2010 betrug die Gesamtvergütung 56,3 TEuro (2009: 45,9 TEuro).



Funkwerk, AG Im Funkwerk 5, D-99625 Kölleda/Thüringen